Ihr Weg zu einer Rehabilitation bei uns
Sie können die passende Rehaklinik selbst bestimmen. Die Rehabilitationsklinik muss die Zulassung, Vertrag nach § 38 SGB IX, zur Behandlung Ihrer Erkrankung haben. Wir können Versicherte aller Rentenversicherungsträger behandeln. Die Kosten übernimmt in jedem Fall Ihre Rentenversicherung, wenn Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird über Ihre Klinikärztin oder Ihren Klinikarzt/den Sozialdienst im Krankenhaus beantragt. Möchten Sie ein normales Heilverfahren (medizinische Rehabilitation) beantragen, wird Sie Ihre Haus- oder Fachärztin bzw. Ihr Haus- oder Facharzt für Orthopädie/Pneumologie unterstützen.
Formulare unter
Reha-Antragsstellung
Für weitere Informationen stehen Ihnen regionale Ansprechstellen Ihrer Rentenversicherung zur Verfügung.
Infos unter
Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Begleitpersonen sind bei uns ebenfalls herzlich willkommen (nach Absprache mit der Klinik).